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Ehrenordnung

§ 1

Der SV GERMANIA 1916 SCHWALHEIM kann im Rahmen besonderer Anlässe verdienstvolle Mitglieder oder hervorragende Förderer des Sports durch folgende Ehrungen auszeichnen:

a) Verleihung der silbernen Ehrennadel.

b) Verleihung der goldenen Ehrennadel.

c) Ernennung zum Ehrenspielführer.

d) Ernennung zum Ehrenmitglied.

e) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden.

f) Verleihung von Urkunden wegen langjähriger Mitgliedschaft und Engagements

g) Sendung von Geburtstagsgrüßen an Mitglieder

h) Ehren und Kondolieren verstorbener Mitglieder

§ 2

Die silberne Ehrennadel wird verliehen:

a) für 25jährige Mitgliedschaft, die Mitgliedschaft bei Jugendlichen mit eingerechnet.

b) für besondere Verdienste um die Förderung des Sports oder hervorragende sportliche Leistungen.

c) für 15jährige Mitgliedschaft mit mindestens 5jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit.

d) für besondere Verdienste um das Vereinswohl.

e) für 250 Spiele in einer Seniorenmannschaft.

§ 3

Die goldene Ehrennadel kann verliehen werden:

a) für 40jährige Mitgliedschaft.

b) für 25jährige Mitgliedschaft mit mindestens 10jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit.

c) an besonders verdienstvolle Mitarbeiter des Vereins.

d) für hervorragende sportliche Leistungen, verbunden mit einer über Kreisebenen hinausgehenden Meisterschaft.

e) für besondere Verdienste um das Vereinswohl.

f) für 400 Spiele in einer Seniorenmannschaft

§ 4

Die Ehrennadel entspricht der Vereinsnadel, die eine entsprechende Umkränzung erhält.

Träger der Ehrennadel sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.

§ 5

Die Ernennung zum Ehrenspielführer setzt eine langjährige Tätigkeit als Spielführer einer Mannschaft voraus. Sie verlangt vorbildliches Verhalten, sportliche Gesinnung und tatkräftigen Einsatz für die Ziele des Vereins.

Ehrenspielführer gelten als Ehrenmitglieder des Vereins. Ehrenspielführer sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.

§ 6

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer in Ausübung langjähriger und tatkräftiger Mitarbeit und hervorragender Verdienste für die Förderung des Sports im Allgemeinen und den Verein im Besonderen eingetreten ist.

Ehrenmitglieder sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.

§ 7

Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden setzt eine 10jährige erfolgreiche Tätigkeit als 1. Vorsitzenden des Vereins voraus. Mit dieser Ehrung sollen Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die sich auch nach Beendigung des Amtes mit vorbildlichem Einsatz immer für die Ziele und das Wohl des Vereins eingesetzt haben. Der Ehrenvorsitzende wird auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt. Es sind 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ehrenvorsitzende sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.

§ 8

Langjährige Mitglieder können auf Vorschlag des Vorstandes für Ihr Engagement geehrt werden. Folgende Vereinszugehörigkeiten können geehrt werden:

15, 25, 40, 50, 55, 60, 65 (ff. in 5er Jahresschritten)

Langjährige Vorstandsmitglieder können ebenfalls geehrt werden. Es kann bei einer Vorstandsmitgliedschaft (auch mit zwischenzeitlichen Unterbrechungen) geehrt werden, ab einer Zugehörigkeit von 10 Jahren. Anschließend alle 5 Jahre erneut.

Der Vorstand hat die Möglichkeit hierfür Geschenk bis zu einem Wert von 40,00 € zu beschaffen.

§ 9

Mitgliedern kann ab dem 40. Geburtstag eine persönliche Grußkarte überreicht werden. Anschließend wird bei folgenden Geburtstagen entsprechend per Grußkarte gratuliert:

50, 60, 65, 70, 75, 80, 85, 90, 95, 100 usw.

§ 10

Bei Todesfällen von Mitgliedern oder bei Todesfällen im direkten Umfeld von Mitgliedern hat der Vorstand die Möglichkeit entsprechend zu kondolieren. Hierfür können Trauerkarten oder bei sehr verdienten Mitgliedern auch zusätzlich Kränze niedergelegt werden. Auch Ehrungen postum entsprechend der Paragraphen 2 bis 8 sind möglich.

§ 11

Die Ehrungen/Grüße nach §1 nimmt der Vorstand vor.

§ 12

Ehrungen und Grüße sind von mindestens einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zu unterzeichnen.

Schwalheim, den 23. August 2023